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   VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722   

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VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722 (https://dejure.org/2016,54156)
VG Würzburg, Entscheidung vom 13.09.2016 - W 4 K 15.722 (https://dejure.org/2016,54156)
VG Würzburg, Entscheidung vom 13. September 2016 - W 4 K 15.722 (https://dejure.org/2016,54156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung für ein Gewächshaus im Überschwemmungsgebiet eines Gewässers dritter Ordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Für das Vorliegen einer Zersiedlung streitet gewissermaßen eine starke Vermutung (BVerwG, 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73; BVerwG, U.v. 26.5.1967 - IV C 25.66 - juris Rn. 15).

    Eine Verfestigung der Splittersiedlung wäre nur dann nicht zu befürchten, wenn sich das Bauvorhaben der vorhandenen Bebauung unterordnet, d.h. sich - ohne zusätzliche Ansprüche oder Spannungen auszulösen - organisch in eine bestehende Baulücke einfügt und keine Vorbildwirkung hat (BVerwG, 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73; OVG NW, U.v. 27.2.1996 - 11 A 1897/94 - ZfBR 1996, 286; Jäde, a.a.O., § 35 Rn. 219).

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB dient der Unterbindung einer Zersiedlung des Außenbereichs in Gestalt einer zusammenhanglosen oder aus anderen Gründen unorganischen Streubebauung (BVerwG, U.v. 26.5.1967 - IV C 25.66 - juris Rn. 15; U.v. 9.6.1976 - IV C 42.74 - juris Rn. 15; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 5. Auflage 2007, § 35 Rn. 211).

    Für das Vorliegen einer Zersiedlung streitet gewissermaßen eine starke Vermutung (BVerwG, 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73; BVerwG, U.v. 26.5.1967 - IV C 25.66 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB dient der Unterbindung einer Zersiedlung des Außenbereichs in Gestalt einer zusammenhanglosen oder aus anderen Gründen unorganischen Streubebauung (BVerwG, U.v. 26.5.1967 - IV C 25.66 - juris Rn. 15; U.v. 9.6.1976 - IV C 42.74 - juris Rn. 15; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 5. Auflage 2007, § 35 Rn. 211).

    Er erfasst vielmehr all diejenigen baulichen Anlagen, die mit dem Aufenthalt von Menschen verbunden sind, z.B. auch gewerbliche Anlagen (BVerwG, U.v. 9.6.1976 - IV C 42.74 - DÖV 1976, 572) oder Garagen (BVerwG U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bzw. bauliche Anlagen bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - BauR 1991, 308; BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bzw. bauliche Anlagen bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - BauR 1991, 308; BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Wer ohne die erforderliche Genehmigung eine Anlage errichtet oder ändert und damit selbst vollendete Tatsachen schafft, hat das Risiko der rechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 4 C 15/95 - NVwZ-RR 1997, 273).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Die Behörde muss aber rechtswidrige Zustände, die bei einer Vielzahl von Grundstücken vorliegen, nicht stets "flächendeckend" bekämpfen, sondern darf sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe hat (BVerwG, B.v. 19.2.1992 - 7 B 106/91 - juris Ls. und Rn. 2; zum Ganzen Molodovsky/Famers, BayBO, Stand: August 2016, Art. 76 Rn. 91 ff.).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Die Tatsache, dass die Bauaufsichtsbehörde überhaupt eingeschritten ist, um rechtmäßige Zustände herzustellen, bedurfte keiner besonderen Rechtfertigung (BayVGH, U.v. 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - juris Rn. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94

    Splittersiedlung; Verfestigung; Unterordnung unter vorhandene Bebauung; Einfügung

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Eine Verfestigung der Splittersiedlung wäre nur dann nicht zu befürchten, wenn sich das Bauvorhaben der vorhandenen Bebauung unterordnet, d.h. sich - ohne zusätzliche Ansprüche oder Spannungen auszulösen - organisch in eine bestehende Baulücke einfügt und keine Vorbildwirkung hat (BVerwG, 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73; OVG NW, U.v. 27.2.1996 - 11 A 1897/94 - ZfBR 1996, 286; Jäde, a.a.O., § 35 Rn. 219).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
    Wer ohne die erforderliche Genehmigung eine Anlage errichtet oder ändert und damit selbst vollendete Tatsachen schafft, hat das Risiko der rechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 4 C 15/95 - NVwZ-RR 1997, 273).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

  • VGH Bayern, 09.06.2000 - 2 B 96.2571
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04

    Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

  • VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171

    Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß

  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen)

  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618

    Anträge auf Zulassung der Berufung, wasserrechtliche Planfeststellung,

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 1.70

    Öffentlicher Belang der Abwehr der Gefährdung der Wasserwirtschaft als bloße

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 1 B 07.151

    Errichtung einer Lagerhalle für ein Sägewerk im Überschwemmungsgebiet; Belange

  • VG Regensburg, 13.08.2012 - RO 8 K 12.37

    Enteignung; Hochwasserschutzmaßnahme; Bindungswirkung des

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Zwar beinhaltet Art. 103 Abs. 1 GG auch ein Recht auf Stellungnahme, im Zulassungsvorbringen wird jedoch nicht dargelegt, was von den Klägern, die zur Gebäudeeigenschaft und Einstufung des Gewächshauses als bauliche Anlage in ihren Schriftsätzen vom 1. und 23. August 2016 (W 4 K 15.722) sowie zur Frage der Bestimmtheit der Beseitigungsanordnung betreffend die Einfriedung durch Schriftsatz vom 23. August 2016 (W 4 K 15.723) umfangreich vorgetragen haben, (darüber hinaus) vorgetragen worden wäre, wenn sie die Erwiderungsschriftsätze des Landratsamts vom 6. September 2016 rechtzeitig erhalten hätten und inwieweit das Urteil des Verwaltungsgerichts darauf beruhen kann (BVerwG, B.v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 - juris Rn. 19; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 74).
  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen)

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichts- und Behördenakte, sowie auf die Verfahren W 4 K 15.722 und W 4 K 15.723 Bezug genommen.
  • VG Gera, 28.06.2023 - 5 K 1203/22

    Wasserrechtliche Beseitigungsverfügung für einen Holzlagerplatz in einem

    § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG ist dabei im Anwendungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes die richtige Ermächtigungsgrundlage für eine Beseitigungsanordnung als Maßnahme der Gefahrenabwehr (vgl. VG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 14 K 3650/12 - BeckRS 2013, 48756; VG Würzburg, Urteil vom 13. September 2016 - W 4 K 15.722 - BeckRS 2016, 114865 Rn. 20), weil das Thüringer Wassergesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz für den hier maßgeblichen Bereich des Hochwasserschutzes in einem festgesetzten oder faktischen Überschwemmungsgebiet keine speziellere Eingriffsbefugnis vermittelt (Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2018 - 8 ZB 16.993 - BeckRS 2018, 4334 Rn. 9; siehe auch: VG Ansbach, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 9 K 15.01509 - BeckRS 2016, 109974).
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Rechtsprechung
   VG München, 26.04.2016 - M 4 K 15.722   

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VG München, 26.04.2016 - M 4 K 15.722 (https://dejure.org/2016,19962)
VG München, Entscheidung vom 26.04.2016 - M 4 K 15.722 (https://dejure.org/2016,19962)
VG München, Entscheidung vom 26. April 2016 - M 4 K 15.722 (https://dejure.org/2016,19962)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG München, 26.04.2016 - M 4 K 15.722
    Für die Feststellung der entscheidungserheblichen Wiederholungsgefahr gilt ein differenzierender Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG München, 26.04.2016 - M 4 K 15.722
    Der Bescheid der Beklagten vom 26. August 2014 ist unter Zugrundelegung des Änderungsbescheids vom 6. April 2016 zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, U. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12) rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten

    Auszug aus VG München, 26.04.2016 - M 4 K 15.722
    Eine nach altem Recht verfügte Ausweisung wird auch nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG n. F. nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt (BayVGH, B. v. 24.2.2016 - 10 ZB 15.2080 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.03.2016 - 10 ZB 15.1968

    Ausweisung in den Irak wegen Verurteilung

    Auszug aus VG München, 26.04.2016 - M 4 K 15.722
    Insbesondere hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern durch das Einfügen der Wörter "sowie die Tatsache, ob der Ausländer sich rechtstreu verhalten hat" in § 53 Abs. 2 AufenthG klargestellt, dass sich rechtstreues Verhalten zugunsten und nicht rechtstreues Verhalten zulasten des Ausländers in der Abwägung auswirken kann (BT-Drs. 18/7537, S. 5; hierzu BayVGH, B. v. 21.3.2016 - 10 ZB 15.1968 Rn. 13).
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